Goldene Verfassung Poem by Zyw Zywa

Goldene Verfassung

ARTIKEL 1
Der Staat besteht aus einer Legislative, einer Exekutive und einer Judikative. Die Judikative organisiert sich selbst und arbeitet unabhängig von der Legislative und der Exekutive.

ARTIKEL 2
Die Menschen, die in diesem Land sind, sind gleichberechtigt und werden in gleichen Fällen gleich behandelt. Der Staat berücksichtigt keine persönlichen Aspekte wie Überzeugungen, Vorlieben und körperliche Merkmale.

ARTIKEL 3
Im Falle eines Verstoßes oder angeblichen Verstoßes gegen Artikel 2 untersucht der Staat die Sachverhalte und wird er so vorgehen, dass diese der Justiz zur Beurteilung vorgelegt werden.

ARTIKEL 4
Chancenungleichheiten werden vom Gesetzgeber so weit wie möglich beseitigt, sowohl in aktuellen Fällen als auch präventiv durch die Herstellung der öffentlichen Ordnung gemäß Artikel 2.

POET'S NOTES ABOUT THE POEM
Regula Aurea (Die Goldene Regel) , Trias politica Mahabharata (850 vC) : Man sollte einem anderen niemals das antun, was man als verletzend für sich selbst ansieht. Das ist die Essenz der Regel aller Gerechtigkeit (Dharma) --- Band 'Das Drama'
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